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Eine Verordnung erfassen

Eine Heilmittelverordnung nach Muster 13 abtippen, Heilmittelpositionen eintragen und doppelt erfasste Verordnungen vermeiden.

Zuletzt geprüft am 24. Oktober 2026

Auf dieser Seite

Verordnungen stehen unter Praxisalltag → Verordnungen und in jeder Akte unter Verordnungen. Erfasst wird mit Verordnung erfassen – oder mit der Kamera über Verordnung scannen, siehe Verordnung scannen.

Schritt für Schritt

  1. Verordnungen öffnen – oder in der Akte Verordnungen, dann ist die Patientin schon eingetragen.
  2. Verordnung erfassen wählen.
  3. Im Reiter Verordnung die Angaben vom Kopf des Vordrucks eintragen.
  4. In den Reitern Heilmittel, Kostenträger, Zuzahlung und Diagnose ergänzen, was auf dem Blatt steht.
  5. Speichern.
  6. Auf der Seite der Verordnung unter Heilmittelpositionen mit Position hinzufügen die verordneten Heilmittel eintragen.

Pflicht sind Verordnungsart, Ausstellungsdatum und der Name der verordnenden Ärztin.

Die fünf Reiter

Reiter Felder
Verordnung Patient:in, Verordnungsart, Leistungsbereich, Ausstellungsdatum, Eingang in der Praxis, Behandlungsbeginn spätestens; Ärztin mit Name, Arztnummer (LANR) und Betriebsstätte (BSNR)
Heilmittel Kurzbezeichnung, Verordnete Einheiten, Frequenz; Therapiebericht verlangt; Besonderheiten
Kostenträger Kostenträger, IK der Kasse, Versichertennummer, Versichertenstatus, IK der Betriebsstätte, Abrechnungsfrist
Zuzahlung siehe Zuzahlung und Fristen
Diagnose Diagnoseschlüssel (ICD-10), Diagnosegruppe, etwa WS2

Die Verordnungsart entscheidet über den Abrechnungsweg: Gesetzliche Krankenkasse, Privatverordnung, Berufsgenossenschaft, Zahnärztliche Verordnung, Beihilfe oder Selbstzahler.

Den Reiter Diagnose sieht nur, wer Behandlungsdaten sehen darf.

Besonderheiten

Im Reiter Heilmittel stehen die Schalter Hausbesuch, Blankoverordnung, Direktzugang, Außerhalb des Regelfalls und Langfristiger Heilmittelbedarf. Im Regelfall bleibt alles aus.

Ist Hausbesuch eingeschaltet, sind Termine für diese Verordnung im Kalender gleich als Hausbesuch vorgemerkt – siehe Restkontingent.

Heilmittelpositionen

Maßgeblich für das Kontingent sind die Heilmittelpositionen, nicht die Kurzbezeichnung. Je Position trägst Du ein:

  • Positionsnummer aus dem Heilmittelkatalog, etwa 20501,
  • Bezeichnung und Art: Vorrangiges Heilmittel, Optionales Heilmittel, Ergänzendes Heilmittel oder Standardisierte Heilmittelkombination,
  • Menge und Frequenz.

Aus den Mengen ergibt sich das Feld Verordnete Einheiten von selbst. Ohne Heilmittelposition hat die Verordnung kein Kontingent. Bei einer Blankoverordnung steht dann „noch festzulegen“, bis Heilmittel und Menge feststehen.

Wenn die Verordnung schon erfasst ist

Gibt es schon eine gleichlautende Verordnung, erscheint beim Speichern Diese Verordnung ist schon erfasst – mit Datum und Akte. Ein zweites Mal erfasst stünde das Kontingent doppelt in der Akte. Ist es wirklich ein zweites Blatt, etwa nach einem Kassenwechsel, trägst Du eine Begründung ein und wählst Trotzdem erfassen.

Ändern und löschen

Auf der Seite der Verordnung stehen Bearbeiten und Termine im Kalender. In der Liste stehen im Zeilenmenü Öffnen, Bearbeiten und Löschen. Beim Löschen verschwindet die Verordnung aus der Akte, dokumentierte Einheiten und Termine bleiben stehen.

Wer was darf

Recht Vorgabe
„Verordnungen sehen“ alle Rollen
„Verordnungen anlegen“ Inhaber:in, Praxisleitung, Therapeut:in, Empfang
„Verordnungen bearbeiten“ Inhaber:in, Praxisleitung, Therapeut:in
„Verordnungen löschen“ Inhaber:in, Praxisleitung

Den Diagnoseschlüssel sieht nur, wer Behandlungsdaten sehen darf.

Was (noch) nicht geht

  • Eine Verordnung lässt sich in der Oberfläche nicht als abgeschlossen markieren. Der Filter Nur laufende Verordnungen zeigt deshalb alle, außer bei Verordnungen, die bei einer Datenübernahme als abgeschlossen kamen.
  • Ob eine Kombination von Heilmitteln verordnungsfähig ist, prüft TheraPlanner nicht.
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