Restkontingent und Einheiten
Wie viele Behandlungen eine Verordnung noch trägt, wie Einheiten gebucht werden und welche Hinweise kommen, wenn sie nicht reichen.
Zuletzt geprüft am 24. Oktober 2026
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Eine Verordnung über sechs Einheiten trägt sechs Behandlungen. Wie viele davon noch übrig sind, heißt Restkontingent.
Wo das Restkontingent steht
In der Liste Verordnungen, in der Akte unter Verordnungen und als Kachel auf der Übersicht der Akte. Das Abzeichen sagt „4 von 10“ – vier von zehn Einheiten sind noch frei. Darunter steht, wie weit die Verordnung verbraucht und verplant ist, etwa „6 von 10 Einheiten verbraucht, 3 geplant“. Geplant sind die offenen Termine, die für diese Verordnung vereinbart sind.
| Farbe | Bedeutung |
|---|---|
| grün | Einheiten frei |
| gelb | aufgebraucht, oder es sind schon mehr Termine geplant als Einheiten frei |
| rot | überschritten – mehr behandelt als verordnet |
| blau | „noch festzulegen“: Blankoverordnung ohne Heilmittelposition |
Auf der Seite der Verordnung steht dasselbe unter Noch offen und Verbrauch. Doppelbehandlungen zählen zwei Einheiten.
Wie Einheiten gebucht werden
Von Hand buchst Du nichts. Hat ein Termin eine Verordnung, wird eine Einheit gebucht, sobald der Termin auf Wahrgenommen steht – egal ob Du die Behandlung dokumentierst, den Status von Hand setzt oder der Termin nach seinem Ende von selbst abgeschlossen wird.
| Du … | Dann … |
|---|---|
| speicherst die Dokumentation erneut | bleibt es bei einer Buchung |
| setzt den Termin auf „Nicht erschienen“ oder sagst ihn ab | wird die Einheit zurückgebucht |
| wählst am Termin eine andere Verordnung | wandert die Buchung mit |
| verlegst den Termin | zieht der Behandlungstag nach |
Eine Doppelbehandlung ist ein Termin mit doppelter Dauer. Sie verbraucht zwei Einheiten und wird trotzdem nur einmal dokumentiert. Ein Termin ohne Verordnung bucht nichts.
Termine für die Verordnung buchen
Auf der Seite der Verordnung öffnet Termine im Kalender den Kalender für diese Patientin mit dieser Verordnung. Im Buchungsdialog stehen die offenen Verordnungen der Patientin zur Wahl. Ist es genau eine, ist sie vorausgewählt.
Verlangt die Verordnung einen Hausbesuch, ist der Termin gleich als Hausbesuch angehakt. Du kannst den Haken abwählen, wenn es an diesem Tag anders ist. Mehr zum Buchen in Termin anlegen.
Wenn die Einheiten nicht reichen
Gesperrt wird nie – ein Termin ist oft nötig, bevor die Folgeverordnung da ist. Du bekommst aber rechtzeitig Bescheid:
- Nicht genug Einheiten – beim Buchen, wenn der neue Termin die verordnete Menge übersteigen würde. Eine Doppelbehandlung zählt zwei, eine Serie jeden Termin.
- Verordnung ausgeschöpft – nach dem Dokumentieren, wenn die letzte Einheit verbraucht ist.
- Verordnung überschritten – wenn mehr behandelt wurde als verordnet.
- In der Akte steht ein Hinweis, wenn mehr Termine geplant sind, als Einheiten übrig sind.
Was (noch) nicht geht
- Termine, die schon vor Einführung dieser Buchung auf „Wahrgenommen“ standen, tragen keine Einheit. Das Nachtragen übernimmt auf Wunsch der Support.
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