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Zuzahlung und Fristen einer Verordnung

Zuzahlungspflicht, Befreiung und Zuzahlungsstatus einer Verordnung pflegen und die Fristen Behandlungsbeginn und Abrechnungsfrist im Blick behalten.

Zuletzt geprüft am 24. Oktober 2026

Auf dieser Seite

Bei gesetzlichen Verordnungen zahlen Patient:innen einen Eigenanteil: nach § 61 SGB V 10 % der Kosten und 10 Euro je Verordnung. Was dazu an der Verordnung steht, pflegst Du im Reiter Zuzahlung.

Die Felder im Reiter Zuzahlung

Feld Bedeutung
Zuzahlungspflichtig an, wenn die Patientin zuzahlen muss – vorbelegt
Zuzahlungsstatus Keine Zuzahlung, Befreit, Offen, Teilweise gezahlt oder Gezahlt
Befreit nach § 62 SGB V an, wenn eine Befreiung vorliegt
Nachweis der Befreiung etwa die Nummer des Befreiungsausweises
Befreiung gültig bis Ende der Befreiung

Eine Zuzahlung fällt nur bei gesetzlichen Verordnungen an. Bei einer Privatverordnung schaltest Du Zuzahlungspflichtig aus.

Wo der Stand der Zuzahlung steht

In der Liste Verordnungen und in der Akte unter Verordnungen steht die Spalte Zuzahlung mit dem Status als Abzeichen. Ist ein Betrag offen, steht er darunter. Mit dem Filter Zuzahlungsstatus findest Du alle offenen Zuzahlungen. Die Spalte Offene Zuzahlung lässt sich zuschalten.

Auch die Karte Laufende Verordnung auf der Übersicht der Akte zeigt den Zuzahlungsstatus.

Eine Quittung über eine gezahlte Zuzahlung stellst Du in der Akte als Bescheinigung aus, siehe Bescheinigungen.

Fristen

Feld Reiter Bedeutung
Behandlungsbeginn spätestens Verordnung nach § 15 Heilmittel-Richtlinie 28 Tage, bei dringlichem Bedarf 14
Abrechnungsfrist Kostenträger Ausschlussfrist nach § 125 SGB V, in der Regel neun Monate ab Monatsende

Ist die Abrechnungsfrist der laufenden Verordnung verstrichen, steht in der Akte ein Hinweis. Die Frist lässt sich in der Akte unter Verordnungen als Spalte Abrechnungsfrist einblenden.

Was (noch) nicht geht

  • Der Zuzahlungsbetrag wird an der Verordnung nicht berechnet, und es gibt in der Verordnung keinen Knopf, um eine Zahlung zu kassieren. Den Status setzt Du von Hand.
  • Gültigkeitsdauer und maximale Unterbrechung einer Verordnung lassen sich nicht erfassen.

Was TheraPlanner insgesamt nicht kann, steht in Grenzen.

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