Eine Verordnung scannen
Den Vordruck mit der Kamera aufnehmen oder als Datei hochladen, die gelesenen Werte prüfen und daraus eine Verordnung anlegen.
Zuletzt geprüft am 24. Oktober 2026
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Statt abzutippen kannst Du den Vordruck fotografieren. TheraPlanner liest die Werte aus und füllt damit ein Formular. Eine Verordnung entsteht erst, wenn Du die Werte geprüft und bestätigt hast.
Schritt für Schritt
- Unter Verordnungen oder in der Akte unter Verordnungen auf Verordnung scannen gehen. Aus der Akte heraus steht die Akte schon fest.
- Kamera einschalten und das Blatt gerade von oben aufnehmen: gutes Licht, der ganze Vordruck im Bild. Dann Aufnehmen. Oder Stattdessen Datei hochladen wählen – JPG, PNG oder PDF.
- Warten, bis die Aufnahme gelesen ist.
- Unter Gelesene Werte prüfen jeden Wert gegen das Blatt halten.
- Unsicher gelesene Pflichtfelder mit Geprüft abhaken.
- Die Akte wählen, falls sie noch nicht feststeht.
- Bei Bedarf Aufnahme in der Akte ablegen anhaken.
- Verordnung anlegen.
Gefällt Dir die Aufnahme nicht, wählst Du Neu aufnehmen oder Aufnahme verwerfen.
Werte prüfen
Neben jedem Wert steht, woraus er gelesen wurde. Was unsicher gelesen wurde, ist gekennzeichnet. Tippst Du einen Wert selbst, gilt er als geprüft, der Haken setzt sich von allein. Solange ein unsicheres Pflichtfeld nicht abgehakt ist, bleibt Verordnung anlegen gesperrt.
Trägt der Vordruck einen Barcode, kommen die meisten Angaben daraus. Was nicht im Barcode steht, ist gekennzeichnet und muss eingetragen werden. Stehen mehr Heilmittel auf dem Blatt, als der Barcode trägt, sagt ein Hinweis, welche Du in der Verordnung nachtragen musst.
Die richtige Akte
Die Akte wählst Du von Hand. Findet TheraPlanner die Versichertennummer vom Blatt in einer Akte, schlägt es diese vor – mit Akte übernehmen. Gehört die Nummer zu einer anderen Akte als der gewählten, steht das dabei, und Diese Akte nehmen wechselt.
Die Aufnahme behalten
Mit Aufnahme in der Akte ablegen liegt das Foto danach unter Dokumente in der Akte. Ohne Haken wird die Aufnahme nach der Übernahme gelöscht. Das Original bleibt ohnehin in der Praxis.
Ist die Verordnung schon erfasst, erscheint derselbe Hinweis wie beim Abtippen. Dann brauchst Du eine Begründung, um sie trotzdem anzulegen, siehe Verordnung erfassen.
Wer scannen darf und was der Empfang sieht
Scannen darf, wer Verordnungen anlegen darf – auch der Empfang. Für Rollen ohne Zugriff auf Behandlungsdaten wird die gelesene Diagnose vor dem Anzeigen entfernt. Der vollständige erkannte Text wird nirgends gespeichert.
Wenn die Kamera nicht geht
- Der Browser gibt die Kamera nur über eine gesicherte Verbindung frei.
- Wurde der Zugriff abgelehnt, erlaubst Du ihn in den Browsereinstellungen.
- Steht Automatische Erkennung nicht verfügbar da, kannst Du die Verordnung trotzdem auf derselben Seite erfassen. Die Felder sind dann leer.
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