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Eigene Felder in der Akte

Zusätzliche Angaben an jeder Akte führen – etwa Fahrdienst, Schulklasse oder eine alte Kundennummer – und festlegen, wer sie sieht.

Zuletzt geprüft am 24. Oktober 2026

Auf dieser Seite

Erfasst Deine Praxis Angaben, die es im Formular nicht gibt, legst Du dafür eigene Felder an. Sie stehen danach an jeder Akte unter Stammdaten → Eigene Felder.

Felder festlegen

Eigene Felder legt an, wer die Praxiseinstellungen ändern darf.

  1. Verwaltung → Praxis → Eigene Aktenfelder öffnen.
  2. Feld anlegen wählen.
  3. Eine Bezeichnung eintragen, etwa „Fahrdienst nötig“.
  4. Das Feld Technischer Schlüssel prüfen. Der Schlüssel lässt sich später nicht mehr ändern.
  5. Den Feldtyp wählen: Text, Mehrzeiliger Text, Zahl, Datum, Ja/Nein oder Auswahl. Bei einer Auswahl unter Auswahlwerte die Möglichkeiten eintragen.
  6. Bei Bedarf Pflichtfeld einschalten.
  7. Unter Sichtbar für die Rollen wählen. Leer heißt: für alle Rollen.
  8. Mit Reihenfolge festlegen, wo das Feld steht. Kleinere Zahlen stehen weiter oben.

Eine Praxis kann bis zu 50 eigene Felder anlegen.

Felder ausfüllen

In der Akte Stammdaten → Eigene Felder öffnen und ausfüllen. Die Seite speichert sich selbst, genau wie die Stammdaten: ein Textfeld beim Verlassen oder mit der Eingabetaste, eine Auswahl, ein Datum, ein Schalter oder ein längerer Text kurz nach der Änderung. Ein leeres Pflichtfeld oder ein ungültiger Wert wird nicht gespeichert, die Meldung steht am Feld.

Hat jemand die Felder inzwischen geändert, wählst Du Neu laden oder Meine Fassung speichern. Felder, die Du nicht sehen darfst, bleiben dabei, wie sie sind.

Hat die Praxis noch keine eigenen Felder, führt Felder festlegen zur Einrichtung.

In der Kartei

Eigene Felder lassen sich in der Kartei als Spalte zuschalten. Für Felder vom Typ Auswahl und Ja/Nein gibt es dort auch einen Filter. Die Werte sind verschlüsselt gespeichert. Danach sortieren oder suchen geht deshalb nicht.

Außer Dienst stellen statt löschen

Ein Feld lässt sich nicht löschen. Mit Außer Dienst stellen verschwindet es aus der Akte. Bereits erfasste Werte bleiben lesbar und stehen weiter in der Auskunft nach Art. 15 DSGVO. Wieder aufnehmen holt das Feld zurück.

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