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Portalzugang einer Patientin

Sehen, ob eine Patientin einen Zugang zum Patientenportal hat, einen Anmeldelink schicken, die Adresse ändern oder den Zugang sperren.

Zuletzt geprüft am 24. Oktober 2026

Auf dieser Seite

Der Portalzugang hängt in der Akte unter Stammdaten. Ob das Portal für die ganze Praxis offen ist und welche Funktionen es anbietet, steht in Patientenportal einrichten.

Der Zugang entsteht von selbst

Ist das Portal der Praxis offen und steht eine E-Mail-Adresse in der Akte, entsteht der Zugang von selbst – beim Anlegen der Akte oder beim Eintragen der Adresse. Eine Einladung geht dabei nicht hinaus. Die Patientin meldet sich über den Portal-Link Deiner Praxis an und bekommt einen Anmeldelink an ihre Adresse. Ein Passwort gibt es nicht.

Fehlt der Zugang, steht dort der Grund, etwa weil keine E-Mail-Adresse in der Akte steht. Mit Zugang einrichten legst Du ihn dann von Hand an.

Was dort steht

Der Zugang zeigt seinen Zustand, darunter die letzte Anmeldung, dazu die E-Mail, auf die er lautet. Die Spalten Anmeldung per E-Mail und Anmeldung per SMS sagen, auf welchem Weg sich die Patientin anmelden kann. Kommen Mails an die Adresse zurück, steht das dort ebenfalls – mit dem Zusatz, ob die Anmeldung per SMS weitergeht.

Was Du dort tun kannst

Knopf Wirkung
Anmeldelink senden schickt einen Link, der kurze Zeit gilt und einmal verwendet werden kann
Adresse ändern der Zugang lautet auf eine andere Adresse, etwa die der Mutter
Einladung per SMS schickt die Einladung an die Handynummer, wenn die Praxis SMS nutzt
Portalzugang sperren die Patientin kann sich nicht mehr anmelden
Entsperren hebt die Sperre auf

Nutzt Deine Praxis SMS, heißt der Knopf Anmeldewege ändern. Dort trägst Du auch die Handynummer für den Anmeldecode ein.

Mehrere Akten unter einer Adresse

Dieselbe Adresse darf an mehreren Akten stehen, etwa bei einem Elternteil mit zwei Kindern. Jede Akte hat ihren eigenen Zugang. Im Portal wählt die Person nach der Anmeldung zwischen den Akten.

Wer das darf

Den Bereich sieht, wer das Patientenportal sehen darf. Zugänge einrichten, ändern und sperren darf in der Vorgabe der Empfang, außerdem Inhaber:in und Praxisleitung.

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