Eine Rechnung stornieren und korrigieren
Warum sich eine Rechnung nicht ändern lässt, wie ein Storno funktioniert und wie Du nach einem Fehler zu einer richtigen Rechnung kommst.
Zuletzt geprüft am 24. Oktober 2026
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Eine ausgestellte Rechnung ist ein Beleg. Sie ist im Umlauf und steuerlich erfasst. Deshalb lässt sie sich in TheraPlanner weder ändern noch löschen. Aufgehoben wird sie durch eine Stornorechnung: eine zweite Rechnung mit denselben Positionen und umgekehrtem Vorzeichen.
Eine Rechnung stornieren
- Öffne Abrechnung → Rechnungen.
- Wähle im Menü der Zeile Stornieren.
- Bestätige die Rückfrage mit Stornieren.
Danach meldet TheraPlanner „Stornorechnung … wurde erzeugt“. Zum Stornieren brauchst Du das Recht Rechnungen stornieren.
Was dabei passiert
- Es entsteht eine Stornorechnung mit eigener Nummer und dem heutigen Datum. Sie trägt alle Positionen der ursprünglichen Rechnung mit negativem Betrag und gilt mit der Ausstellung als ausgeglichen – sie wird weder gemahnt noch als offen geführt.
- Die ursprüngliche Rechnung bleibt erhalten und steht auf Storniert.
- Beide stehen in der Rechnungsliste und im DATEV-Export. In der Summe heben sie sich auf, wie auf Papier.
- Geht eine stornierte Rechnung an einen Rechnungsempfänger, ist die E-Rechnung dazu eine Gutschrift mit Bezug auf die aufgehobene Rechnung – siehe E-Rechnung.
Eine stornierte Rechnung lässt sich nicht mehr versenden und nicht mehr mahnen.
Wann Stornieren nicht geht
Der Knopf fehlt bei:
- einem Entwurf – er trägt keine Nummer und ist nie im Umlauf gewesen;
- einer bereits stornierten Rechnung;
- einer Stornorechnung selbst. Ein Storno des Stornos würde die ursprüngliche Forderung wiederherstellen. Dafür schreibst Du eine neue Rechnung.
Eine falsche Rechnung korrigieren
Korrigiert wird in zwei Schritten: Storno, dann eine neue Rechnung.
- Storniere die falsche Rechnung wie oben beschrieben.
- Erfasse die richtigen Leistungen unter Abrechnung → Offene Posten mit Leistung nachtragen – siehe Leistungen erfassen.
- Erzeuge unter Abrechnung → Rechnungen mit Rechnung aus offenen Leistungen die neue Rechnung.
- Versende sie – siehe Rechnung versenden.
Ist nur die Diagnose, die Anschrift oder ein Text auf dem Blatt falsch, trage die Angabe zuerst richtig ein (Akte, Praxisdaten oder Einstellungen) und stelle danach neu aus. Eine bestehende Rechnung übernimmt spätere Änderungen nicht – sie bleibt, wie sie ausgestellt wurde.
War schon Geld geflossen?
Eine Zahlung, die auf die stornierte Rechnung gebucht war, bleibt an ihr stehen. Ist sie über den Bankabgleich zugeordnet worden, löst Du die Zuordnung in der Prüfliste mit Zuordnung lösen und ordnest die Buchung danach der neuen Rechnung zu – siehe Zahlungseingänge prüfen.
Was (noch) nicht geht
- Keine Teilstornierung. Ein Storno hebt immer die ganze Rechnung auf.
- Kein Neuerfassen derselben Leistung zum selben Termin nach einem Storno. Gibt es keinen anderen Weg, wende Dich an den Support.
- Kein Löschen. Auch ein Fehlversuch bleibt als Paar aus Rechnung und Stornorechnung stehen.
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