Preisvorlagen der Kassen
Die Vergütungen der gesetzlichen Kassen als Preisvorlage prüfen und in den eigenen Leistungskatalog übernehmen – mit Stichtag und Verlauf.
Zuletzt geprüft am 24. Oktober 2026
Auf dieser Seite
TheraPlanner bringt die Vergütungen aus den bundesweiten Verträgen nach § 125 SGB V als Preisvorlagen mit. Du prüfst eine Vorlage und übernimmst die Preise, die Du willst, in Deinen Leistungskatalog. Von selbst ändert eine Vorlage nichts.
Wo Du die Preisvorlagen findest
Die Seite Preisvorlagen hat keinen eigenen Menüpunkt. Du erreichst sie:
- unter Verwaltung → Praxis → Abrechnung → Leistungen über Katalog einspielen → Kassenpreise (Preisvorlagen),
- oder über den Hinweis über der Leistungsliste, wenn es neue Preise gibt („Neue Kassenpreise ab …“, Link Prüfen und übernehmen).
Prüfen und übernehmen dürfen nur Personen, die die Praxis-Einstellungen ändern und Rechnungen bearbeiten dürfen – in der Voreinstellung Inhaber:in und Praxisleitung.
Welche Vorlagen es gibt
Je Vorlage steht eine Karte mit Titel, Geltungsbereich, Zahl der Positionen und Stand. Derzeit sind es Vorlagen für die gesetzlichen Krankenkassen in Physiotherapie, Ergotherapie, Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie, Podologie und Ernährungstherapie sowie die Höchstbeträge der Beihilfe des Bundes. Die Vorlage für den Praxistyp aus der Einrichtung steht oben.
Die Zustandszeile jeder Karte sagt, wie es steht:
| Zustand | Bedeutet |
|---|---|
| Gültig ab … | noch nicht übernommen |
| Neue Preise ab … – prüfen und übernehmen | es gibt eine neue Fassung |
| Übernommen am … von … | die aktuelle Fassung ist übernommen |
| Noch ohne geprüfte Preise | Platzhalter, noch nicht übernehmbar |
Eine Vorlage prüfen und übernehmen
- Wähle auf der Karte Prüfen bzw. Prüfen und übernehmen.
- Lies im Dialog Quelle und Stichtag. Die Tabelle vergleicht je Nummer Deinen bisherigen Preis mit dem der Vorlage. Geänderte und neue Zeilen sind markiert.
- Wähle unter Übernehmen die Nummern, die Du übernehmen willst. Vorgewählt sind alle, die sich unterscheiden.
- Setze den Haken Ich habe die Preise fachlich geprüft.
- Bestätige mit Übernehmen.
Was beim Übernehmen passiert
- Neue Nummer: Es entsteht eine Leistung mit Nummer, Bezeichnung und Preis, gültig ab dem Stichtag der Vorlage.
- Geänderter Preis: Der neue Preis gilt ab dem Stichtag. Die bisherige Leistung endet am Vortag, eine neue mit derselben Nummer beginnt, und die Terminarten zeigen auf die neue. Eine Behandlung vor dem Stichtag kostet weiter den alten Preis, auch wenn sie erst danach erfasst wird.
- Gleicher Preis: nichts.
Nummern, die Du abwählst, und Leistungen, die nicht in der Vorlage stehen, bleiben unberührt. Eine leere Auswahl ist erlaubt: Die Fassung gilt dann als entschieden, und Dein Katalog bleibt, wie er ist.
Nicht übernehmen
Gibt es eine neue Fassung, die Du nicht willst, wähle Nicht übernehmen. Deine Leistungen bleiben, wie sie sind, und der Hinweis schweigt bis zur nächsten neuen Fassung.
Der Verlauf
Unter Verlauf stehen die letzten 20 Entscheidungen: welche Vorlage, ab wann, ob übernommen (mit der Zahl neuer und geänderter Preise) oder nicht, und von wem.
Was (noch) nicht geht
- Nur bundesweite Vorlagen. Preise aus Verträgen einzelner Länder oder Kassenarten sind derzeit nicht hinterlegt.
- Die Beihilfe-Vorlage ist ein Platzhalter ohne Preise.
- Keine Abrechnung mit der Kasse. Die Preise stehen im Katalog; eine Abrechnung nach § 302 SGB V gibt es nicht – siehe Grenzen.
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