Zum Inhalt springen
Hilfe Schreib uns

Erneut erinnern

Einen Vorgang zurücklegen, bis etwas eintrifft – er taucht am gewählten Tag wieder oben auf, und die zuständige Person bekommt eine Meldung.

Zuletzt geprüft am 24. Oktober 2026

Auf dieser Seite

„Wir melden uns, sobald die Verordnung vom Hausarzt da ist.“ Für solche Versprechen gibt es Erneut erinnern: Der Vorgang verschwindet bis zu einem Stichtag nach unten und kommt dann von selbst wieder nach oben.

Erneut erinnern darf, wer auf Nachrichten antworten darf. Es geht nur bei einem Vorgang, der nicht erledigt ist.

Einen Vorgang zurücklegen

Im geöffneten Vorgang unter Mehr, in der Liste im Dreipunkt-Menü der Zeile:

  1. Erneut erinnern wählen.
  2. Unter Wann soll er wieder auftauchen? eine Zeit wählen: Morgen, In 3 Tagen, Nächste Woche oder Eigener Zeitpunkt.
  3. Bei Eigener Zeitpunkt Datum und Uhrzeit unter Zeitpunkt eintragen.
  4. Bei Bedarf Worauf wird gewartet? ausfüllen.
  5. Zurücklegen.

Die Schnellauswahl meint jeweils 8:00 Uhr. Nächste Woche ist der kommende Montag. Fällt ein Tag auf ein Wochenende, rückt er auf den Montag danach.

Worauf wird gewartet? ist freiwillig und steht danach als Notiz am Vorgang. Mit @ lässt sich darin jemand erwähnen – der Vorgang geht dann an diese Person über (siehe Notizen und Erwähnungen).

Bis zum Stichtag

Der Vorgang steht auf Wartet und rückt in der Liste ganz nach unten. In der Zeile steht ein gelbes Abzeichen mit dem Zeitpunkt, im Vorgang unter Erneut erinnern „Zurückgelegt bis …“. Am Posteingangs-Symbol und in der Zahl am Menüpunkt zählt er erst wieder ab dem Stichtag mit.

Ein zurückgelegter Vorgang ist nicht vergessen: Meldet sich die Patientin vorher, ist er sofort wieder offen.

Am Stichtag

Am gewählten Zeitpunkt passiert dreierlei:

  • Der Vorgang ist wieder Offen und ungelesen und steht ganz oben in der Liste, mit rotem Abzeichen „Erinnerung fällig seit …“.
  • Im Vorgang steht oben der Hinweis Erinnerung fällig. Den Grund, falls notiert, findest Du unter den Notizen.
  • Die zuständige Person bekommt eine Meldung in der Glocke. Ist niemand zuständig, bekommt sie, wer den Vorgang zurückgelegt hat.

Über den Filter Erneut erinnern in der Liste findest Du gezielt, was Fällig oder Zurückgelegt ist oder überhaupt eine Erinnerung trägt (Mit Erinnerung).

Früher zurückholen oder verschieben

  • Erinnerung aufheben (im Vorgang unter Mehr) stellt den Vorgang sofort wieder auf Offen.
  • Ein zweites Erneut erinnern setzt einen neuen Zeitpunkt; das Fenster zeigt dabei den bisherigen.
  • Erledigen löscht eine gesetzte Erinnerung mit.
Nächster Artikel Vorgänge zusammenfassen

Verwandte Artikel

Noch Fragen? Schreib uns an [email protected] – oder aus dem Panel unter Hilfe.